AGB´s

AGB´s

Lieber vorher alles klären. Dann sind am Ende alle Glücklich.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Gegenstand des Unternehmens MAS-Möbel-Aufbau-Service ist die Montage von Einbauküchen und Möbeln. Wenn Sie eine Ikea-Küche haben, bitten Sie uns um die Informationen für Besonderheiten.

1. Montage
A) Der Unternehmer übernimmt die Montage von Einbauküchen und Möbeln. In Höhe der Schienen für die Hängeschränke bei Küchen müssen Trockenbauwände von innen verstärkt sein.

B) Gegenstand des jeweiligen Auftrages ist allein die Montage der am vereinbarten Montagetag vor Ort vorhandenen Bauteile auf gleichem Geschoss die den entsprechenden Auftrag betreffen. Wenn die zu verarbeitenden Teile auf einer anderen Etage sind, hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass sie auf die zu arbeitende Etage getragen werden. Ansonsten wird dies separat mit 100,- Euro berechnet. Bauteile, die ohne Verschulden des Unternehmers nicht am vereinbarten Montagetag vor Ort sind, aber im ursprünglichen Montageauftrag inbegriffen waren, entfallen ersatzlos aus dem Montageauftrag und verringern die vereinbarte Vergütung nicht.

B) Ein Anschluss von Geräten an Versorgungsanschlüsse erfolgt ausschließlich an bauseitig vorhandenen Anschlüssen (Eckventile für Wasserversorgung, Starkstromdose), die in technisch einwandfreien Zustand sind. Gegen Aufpreis können wir einen Austausch vornehmen.

C) Kündigt der Kunde den Auftrag später als bis zum 2. Werktag vor dem Montagetermin, so gilt die gesetzliche Regelung.

D) Am Montagetermin sollten möglichst keine weiteren Handwerker vor Ort sein.  Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Montagearbeiten keine Haustiere wie Hunde im Arbeitsbereich anwesend sein sollten.

E) Alle nicht benötigten Möbel und Gegenstände sollten aus dem Raum geschaffen werden. Wir brauchen viel Platz zum Arbeiten.

F) Wir machen von der fertigen Küche ein Bild und nutzen es gegebenenfalls für Werbezwecke. Es wird natürlich kein Name oder Adresse erwähnt und persönliche Gegenstände werden auch nicht zu erkennen sein.

G) Bei Küchenumzügen umfasst der Auftrag nicht den Transport von von Side-By-Side-Kühlschränken und Waschmaschinen.

2. Zahlung
Montageleistungen sind nach Beendigung der Montage in voller Höhe vor Ort in bar gegen Quittung fällig. Mängel, die nicht durch fehlerhafte Montage oder fehlende, von uns zu liefernde Teile zustande gekommen sind, berechtigen den Auftraggeber zu keinerlei Minderungen der Zahlung. Ein Zahlungseinbehalt im Sinne von Gewährleistungssicherung ist nicht zulässig.

3. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung von handwerklichen Dienstleistungen.

4. Rechtswirksamkeit
Gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon kann rechtswirksam nur innerhalb von 5 Werktagen nach Auftragserteilung schriftlich Widerspruch erhoben werden. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich von beiden Vertragspartnern vereinbart werden, um rechtswirksamer Bestandteil des Vertrages zu sein. Sollte eine der vorgenannten Bedingungen keine Geltung haben, gilt die diesem Punkt entsprechende gesetzliche Regelung. Die übrigen Punkte bleiben unberührt wirksam. Der Kunde erhält vor Auftragsausführung diese AGB per Email zugeschickt und bestätigt den Erhält ebenfalls per Email, SMS usw.
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